Dr. Rankl & Mag. Posch - Ihre Rechtsanwälte in Kooperation
Unter Verwaltung versteht man jedwede staatliche Vollstreckung von Rechtsvorschriften durch Verwaltungsorgane. Entsprechend breit gefächert präsentiert sich das Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht. Wir verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie in allen entsprechenden Fragen kompetent zu beraten.
Verwaltungsverfahren
Verkehrsstrafen
Führerscheinrecht
Ausländerbeschäftigung
Fremdenrecht
Arbeitnehmerschutz
Gemeindeabgaben
Baurecht
Gewerberecht
Wasserrecht
Verwaltungsstrafen
Berufungsverfahren UVS
VwGH-Beschwerden
VfGH-Beschwerden
Obwohl die österreichischen Verwaltungsgesetze laufend komplizierter werden, gilt noch immer der Grundsatz, dass sich der Bürger im Zweifelsfall nicht auf die Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften berufen kann. Wir beraten Sie aber nicht nur im Vorfeld verwaltungsrechtlicher Entscheidungen, sondern bieten auch eine fundierte Rechtsvertretung in Verwaltungsverfahren an. Durch exakte Kenntnis der verfahrensrechtlichen Optionen ist es uns möglich, die Interessen unserer Klienten effizient und zielgerichtet zu vertreten, wobei Fehler oder unnötige Kosten von vorneherein vermieden werden. Schwerpunktmäßig konzentriert sich unsere Tätigkeit im Verwaltungsrecht auf die Bereiche Verkehrsstrafrecht, Führerscheinrecht, Ausländerbeschäftigungs- und Fremdenrecht, Arbeitnehmerschutz, Gemeindeabgaben, Bau-, Gewerbe- und Wasserrecht. Infolge der zum Teil empfindlich hohen Strafsanktionen beschäftigen sich auch immer mehr Mandate mit Verwaltungsstrafverfahren. In diesem Zusammenhang dürfen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Kontakt mit Verwaltungsbehörden sowie unsere profunde Kenntnis des Verfahrensrechts und der Grundrechts- und Menschenschutzrechte bauen, die es uns ermöglicht, nachteilige Bescheide bis zum Höchstgericht anzufechten.
Gerne beraten wir Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferdinand Rankl in Micheldorf bei Kirchdorf in allen Fragen des Verwaltungsrechts und Verwaltungsstrafrechts. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail – Wir vereinbaren mit Ihnen ehestmöglich einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.