Dr. Rankl & Mag. Posch - Ihre Rechtsanwälte in Kooperation

Anwalt für Miet- & Wohnrecht in Micheldorf / Bezirk Kirchdorf

Das Miet- und Wohnrecht zählt zu den politisch sensibelsten Bereichen. Entsprechend haben sich die mietrechtlichen Vorschriften in den letzten Jahren häufig geändert. Eine genaue Prüfung des Mietverhältnisses in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Micheldorf/Kirchdorf schafft klare Verhältnisse.

  • Mietrechtsgesetz

  • Mietvertrag

  • Befristung

  • Mietzins

  • Erhaltungskosten

  • Kaution

  • Kündigung

  • Schäden am Mietobjekt

  • Wohnungseigentum

Kompetente Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten

Das österreichische Mietrecht kennt unterschiedliche Vorschriften. Für die Prüfung des Mietverhältnisses sind also sowohl der Zeitpunkt der Vertragserrichtung als auch das Baujahr des Mietobjekts, seine Größe und seine Verwendung sowie Lage, Art und Ausstattung des Objekts in die Überlegungen miteinzubeziehen. Fallstricke lauern also sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Was beispielsweise nur wenige wissen: Der Vermieter muss für bestimmte Erhaltungs- und Reparaturkosten im Schadensfall aufkommen. Auch bei länger vereinbarter Vertragsdauer ist der Mietvertrag vom Mieter nach einem Jahr gerichtlich kündbar. Für eine wirksame Befristung muss jedenfalls eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Kostenloses Erstgespräch

Sie benötigen rechtlichen Beistand in einer bestimmten Angelegenheit? Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch! Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen juristischen Belangen.

Fachmännische Beratung und Prüfung von Mietverträgen

Eine fachkundige Beratung bei der Errichtung und Prüfung von Mietverträgen hilft Ihnen bereits bei einem noch aufrechten Mietverhältnis Kosten zu sparen. Vor allem aber sind Sie auf diese Weise vor kostspieligen Überraschungen bei Beendigung des Mietverhältnisses gefeit. In unserer Kanzlei in Micheldorf/Kirchdorf beraten wir Sie gerne in allen Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten.

Kontakt & Terminvereinbarung